Das Steuerrecht ist eine unserer Kernkompetenzen, bei der wir – auch in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und/oder den mit uns kooperierenden Steuerberatern bzw. Wirtschaftsprüfern – ein Beratungsspektrum abdecken, das aus einer Hand über die „normale“ steuerliche Beratung weit hinausgeht. Das bedeutet für Sie:
- Steueroptimale Gestaltungsberatung und Umsetzung bei in- und ausländischen Sachverhalten
- Steueroptimale Konzeption von Kapitalanlagen
- Beratung bei und Gestaltung der rechtlich und steuerlich sinnvollen Unternehmensnachfolge
- Asset Protection
- Beratung bei Stiftungen/Trusts im In- und Ausland
- Kooperation und Kommunikation mit ausländischen Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Vertretung in internationalen Verständigungsverfahren, insbesondere bei Doppelbesteuerungsabkommen
- Gutachterliche Stellungnahme zu nationalen und internationalen steuerrechtlichen Fragen und Bilanzierungsfragen
- Einholung verbindlicher Auskünfte bei der Finanzverwaltung
- Vertretung in komplexen Veranlagungsverfahren
- Begleitende Beratung und Teilnahme an Betriebsprüfungen und Abschlussbesprechungen
- Vertretung im Einspruchsverfahren
- Prozessvertretung im Finanzgerichtsverfahren
- Beratung und Verteidigung in Steuerstrafsachen und Wirtschaftsstrafverfahren
- Einlegung von Rechtsmitteln gegen Durchsuchung, Beschlagnahme und Arrest in solchen Verfahren
- Beratung bei Selbstanzeigen und Nacherklärungen
- Tatsächliche Verständigungen in laufenden Verfahren
- Beratung und Vertretung bei Fragen der Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung

PROF. DR. THOMAS ZACHER, MBA
RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR STEUERRECHT, BANK- & KAPITALMARKTRECHT, STEUERBERATER
